Definition 1:
Eine Kompetenz bezeichnet die Fähigkeit, durch Erfahrung und Lernen erworbenes Wissen und Können in immer wieder neuen Handlungssituationen selbstständig, verantwortungsbewusst und situationsangemessen anzuwenden.
Als Kompetenz wird die Fähigkeit bezeichnet, Wissen und Können so zu verbinden, dass (berufsbezogene) Aufgaben den Anforderungen gemäss selbstständig, eigenverantwortlich und situationsgerecht zu bewältigt sind. Kompetente Menschen zeichnen sich dadurch aus, auf Grundlage von Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten auch in neuen, offenen, unüberschaubaren und dynamischen Situationen selbstorganisiert und zielorientiert zu handeln.
Der Lehrplan 21 ist orientiert sich an Kompetenzen. Doch was ist überhaupt eine Kompetenz? Häufig wird die Definition von Weinert, 2001, genannt:
«Die bei Individuen verfügbaren oder durch sie erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten, um bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fähigkeiten, um die Problemlösungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können.»
Quelle: http://pistadler.ch/sind-kompetenzen-einfacher-gesagt/