EU-AI-ACT und DSGVO für Schulen

Von | 12. Mai 2025

Quelle: https://unterrichten.digital/2025/05/09/ki-schule-datenschutz-dsgvo-ki-verordnung-eu-ai-act/

Ein hervorragender Artikel zum Verhältnis dieser beiden Grundlagen!

Zitat aus der Webseite:
Die DSGVO trat 2016 in Kraft und wird seit 2018 umgesetzt. Als sie in einem mehrjährigen Prozess erarbeitet wurde, konnte niemand damit rechnen, dass es gerade einmal vier Jahre nach Beginn der Umsetzung des Regelwerkes Plattformen geben könnte, die in der Lage sind zu tun, was die sogenannten „KI“-Plattformen heute leisten. Es gab durchaus eine Vorstellung von Computerprogrammen, in denen komplexe Algorithmen personenbezogene Daten auswerten und daraus resultierende Entscheidungen treffen. Um EU-Bürger vor Profiling und Entscheidungen zu schützen, die ausschließlich auf automatisierten Entscheidungen beruhen, entstand Art. 22 der DS-GVO. Europäischen Gesetzgebern wurde angesichts der rasanten Entwicklung und Verbreitung von KI-Plattformen seit November 2022 und den damit verbundenen Herausforderungen schnell klar, dass die DS-GVO diese nicht ausreichend abdecken kann. Die DS-GVO regelt den Schutz personenbezogener Daten, adressiert damit jedoch längst nicht alle Risiken, die mit dem Einsatz von KI verbunden sind. Mit der KI-Verordnung der EU (AI Act) versucht man nun, die neuen technologischen, ethischen und sicherheitsrelevanten Herausforderungen zu regulieren. Anders als die DS-GVO reguliert die KI-Verordnung in Abhängigkeit vom Risiko, welches von einer KI Anwendung ausgeht, und reguliert auch, wenn keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Die KI-Verordnung ist so als Ergänzung zur DS-GVO zu sehen, welche durch einen neuen, spezifischen Rechtsrahmen einen sicheren und ethischen Einsatz von KI in der EU gewährleisten soll. 

Zu den Anbietern, welche alternative Zugriffsmöglichkeiten auf US-amerikanische KI-Plattformen anbieten, gehören aktuell bekanntere Namen wie 

Sie “entschärfen” die mit einer direkten Nutzung der US-amerikanischen KI-Plattformen verbundenen Risiken, indem sie über die von diesen Anbietern bereitgestellten API (Programmschnittstellen zu den LLM) als Vermittler auf personalisierte Zugänge für Schülerinnen und Schüler verzichten, die Nutzer anonymisieren und so eine mögliche Identifizierung anhand von Zugangs- und/oder Metadaten verhindern. Ergänzend stellen einige Anbieter in ihren Plattformen zusätzliche datenschutzfreundliche LLM zur Auswahl bereit. Dabei kann es sich um Open Source-Modelle handeln oder Eigenentwicklungen von im DS-GVO Raum ansässigen Drittanbietern.

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