Ein Dossier für Führungskräfte
Wen betrifft das Gesetz?
Es betrifft nicht nur Anbieter, sondern auch alle, die KI-Systeme nutzen, weiterverkaufen, verwalten oder in Prozesse integrieren. Also auch öffentliche Einrichtungen, Unternehmen jeder Größe und Branchen, unabhängig davon, ob sie selbst KI entwickeln oder nicht. Praktisch heißt das: Wer irgendein KI-gestütztes Tool im Einsatz hat, und sei es nur ChatGPT im Vertrieb oder eine KI-Funktion im CRM, ist bereits Adressat des Gesetzes, wenn auch mitunterschiedlichem Pflichtenumfang. Dies natürlich nur in der EU.