A. Inhalt
Lehrmittel und Ausstattung (§22 VSG)§19.
http://www2.zhlex.zh.ch/appl/zhlex_r.nsf/0/1126B0DAADC7CCB8C1257524002958AF/$file/412.101_28.6.06_63.pdf
- Als Lehrmittel gelten alle Unterrichtsmittel, insbesondere Bücher, Software, Film- und Audiomaterial.
- Die vom Bildungsrat obligatorisch erklärten Lehrmittel sind imUnterricht zu verwenden.
- Können die Lehrmittel nur mit technischer Ausstattung, insbeson-dere Informatikmitteln oder audiovisuellen Geräten, benützt werden, kann die Bildungsdirektion qualitative und quantitative Mindestanfor-derungen an die Ausstattung festlegen.