Ihre Polizei und die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) – eine interkantonale Fachstelle der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD)
Wenn das Bild einer Person (egal ob gezeichnet, gemalt, fotografiert, gefilmt usw.) veröffentlicht wird (z.B. in der Zeitung, im Internet, an einer Pinnwand), und es existiert darüber keine Vereinbarung zwischen der abgebildeten Person und der Person, die die Abbildung veröffentlicht, dann kann das immer ein Problem werden, wenn die abgebildete Person mit der Veröffentlichung nicht einverstanden ist. Kommt es zu einer Klage und zu einem Prozess, muss ein Gericht entscheiden, ob das Persönlichkeitsrecht in ungerechtfertigter Weise verletzt wurde.
SL2_Das_eigene_Bild